
Floor-Flex-Platten selbst entfernen?
Nein – und das ist keine Schikane. Was das Gesetz sagt, was beim Selbstausbau wirklich passiert, was Sie stattdessen selbst tun dürfen, und was jetzt zu tun ist, wenn Sie schon angefangen haben.
Unabhängig informiert
Was Floor-Flex-Platten sind, woran man sie erkennt, was das Gesetz sagt – ohne Verkaufsdruck.
Echte Fotos
Alle Bilder stammen aus Sanierungen in Ostwestfalen-Lippe. Keine Symbolbilder.
Fachbetrieb im Hintergrund
Betrieben von der Eckstein GmbH – Sachkunde TRGS 519, BT-Verfahren, Zulassung.
Ersteinschätzung kostenlos
Foto schicken, ehrliche Antwort bekommen. Ob Sie uns brauchen, sagen wir Ihnen.
Was das Gesetz sagt
Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 gelten für jede Tätigkeit, bei der Asbestfasern frei werden können – unabhängig davon, wer sie ausführt. Es gibt keine Ausnahme für Eigentümer, Mieter oder Heimwerker, keine für kleine Flächen und keine für „nur einen Raum“. Wer Vinyl-Asbest-Platten herausreißt oder Kleber abkratzt, führt eine Asbestarbeit aus, die nur sachkundigen Betrieben nach Anzeige bei der Behörde erlaubt ist. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld; bei Gefährdung anderer – Mieter, Nachbarn, Familie – kann es strafrechtlich relevant werden.
Was beim Selbstausbau passiert
Das sind die typischen Folgen, mit denen Sanierer regelmäßig konfrontiert werden:
Fasern in der ganzen Wohnung. Bruchstaub verteilt sich über Schuhe, Kleidung, Luftzug. Der Haushaltsstaubsauger bläst ihn durch den Filter zurück in die Luft.
Reinigung statt Sanierung. Jetzt muss nicht nur der Boden raus, sondern die Wohnung gereinigt und freigemessen werden – das ist teurer als die ursprüngliche Sanierung.
Material ohne Abnehmer. Kein Entsorger nimmt Asbest in Müllsäcken. Die Platten stehen im Garten, bis ein Fachbetrieb sie fachgerecht verpackt.
Versicherung. Vorsätzliche Verstöße gegen Schutzvorschriften gefährden bei Folgeschäden den Deckungsschutz.
Der Kleber bleibt. Wer die Platten herausreißt, steht vor dem Kleber – und der lässt sich nur mit Maschine und Absaugung abtragen. Die Sanierung muss also trotzdem beauftragt werden.
Aber die Platten sind doch fest gebunden?
Richtig – deshalb sind intakte Platten unter einem Teppich im Alltag kein akutes Risiko. Fest gebunden heißt aber nur: keine Fasern, solange niemand daran arbeitet. Beim Herausreißen bricht die Platte, beim Kratzen des Klebers entsteht Staub, beim Fegen wird er aufgewirbelt. Die feste Bindung schützt beim Wohnen, nicht beim Renovieren.
Was Sie selbst tun dürfen
Eine ganze Menge – alles, was den Asbest nicht berührt:
Nicht anfangen. Der Boden ist kein Notfall. Liegen lassen spart die Reinigung.
Fotografieren und schicken. Der Anfang jeder Ersteinschätzung – kostenlos.
Probe beauftragen. Klärt, ob überhaupt Asbest drin ist. Negativ: Bodenleger darf ran.
Ausräumen. Möbel, Regale, Einbauten – alles, was oben drauf steht.
Lose Beläge abnehmen – nur wenn sie nicht auf den Platten kleben, sondern lose darüber liegen. Bei Zweifel liegen lassen.
Zugang und Stellplatz organisieren – Big Bags müssen raus.
Neuen Boden verlegen – nach der Sanierung, auf freigemessenem Untergrund.
Sie haben schon angefangen?
Kein Vorwurf – das passiert vielen. Jetzt in dieser Reihenfolge:
Arbeit einstellen, Werkzeug liegen lassen.
Raum verlassen, Tür schließen, Fenster auf Kipp. Kinder und Tiere fernhalten.
Getragene Kleidung nicht ausschütteln, sondern in einen Beutel geben.
Nicht fegen, nicht saugen, nicht wischen.
Fachbetrieb anrufen. Er sagt Ihnen, ob eine Sofortmaßnahme nötig ist oder der Raum bis zur Sanierung geschlossen bleiben kann.
Bei sichtbarem Staub: Raumluftmessung durch eine unabhängige Stelle.
Und die „kleine Menge“?
Die TRGS 519 kennt für Betriebe einen kleineren Sachkundenachweis für Arbeiten geringen Umfangs – auch das ist ein Nachweis für Betriebe, nicht für Privatpersonen. Ein Kellerraum ist rechtlich dieselbe Tätigkeit wie eine Wohnung. Für kleine Flächen gilt beim Fachbetrieb ein Mindestbetrag; er ist in jedem Fall günstiger als eine spätere Reinigung. Was ein seriöser Betrieb bietet: Asbestbodenprofi – Selbst entfernen?.
Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt
- 01
Nicht anfangen
Belag liegen lassen, Raum schließen.
- 02
Foto schicken
Ersteinschätzung am selben Werktag.
- 03
Probe
Kein Asbest? Dann darf jeder ran.
- 04
Selbst vorbereiten
Ausräumen, Zugang, lose Beläge.
- 05
Fachbetrieb
Angezeigt, abgeschottet, freigemessen.
- 06
Neuer Boden
Selbst verlegen auf sauberem Untergrund.
Häufige Fragen
Nein. Nur sachkundige Betriebe nach TRGS 519 dürfen das, nach Anzeige bei der Behörde. Für Privatpersonen gibt es keine Ausnahme – auch nicht für kleine Flächen.
Sind das Floor-Flex-Platten?
Schicken Sie uns ein Foto – Platte von oben, Bruchkante, Kleber, Zollstock. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, ob eine Probe sinnvoll ist.
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